Förderungen

Für Aus- und Weiterbildung bieten unterschiedliche Institutionen Förderungen, abhängig vom jeweiligen Förderschwerpunkt in der Weiterentwicklung der Ausbildungsqualifikation, an. Wir haben Ihnen folgenden Überblick zusammengestellt.

Gerne stellen wir Ihnen vor Ausbildungsbeginn einen Kostenvoranschlag zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich an das Büro des Bildungsforums: 0 463/ 509 509 oder klagenfurt@bildungsforum.at

Bitte nehmen Sie dann persönlich mit der Förderstelle Kontakt auf, da der Erhalt von Förderungen von unterschiedlichen Umständen abhängig ist. Die Feststellung der Förderungswürdigkeit und der Höhe des Betrages obliegt allein der jeweiligen Förderstelle. Alle Angaben ohne Gewähr.

Arbeitnehmer_innen-Förderung Kärnten

Das Land Kärnten bietet für folgende Bereiche Fördermöglichkeiten an:

  • Förderung der beruflichen Weiterbildung
  • Förderung der Lehre
  • Förderung von berufsbedingten Fahrtkosten

Informationen und Antragsformulare finden Sie unter dem oben angeführten Link.
Sie finden uns auf der Liste der anerkannten Bildungsträger unter der Dachgesellschaft "4-3-2-1 Lernen mit Erfolg Mag. Kühnelt GmbH"

Frauenförderung des Landes Kärnten

Der Frauenbildungsfonds richtet sich an Kärntner Frauen, die eine Weiterbildung planen.

Der an sich rückzahlbare Zuschuss wird ausschließlich Frauen gewährt. Es wird nicht nur die konkrete Aus- und Weiterbildung gefördert, sondern bei Bedarf auch die Kinderbetreuung, die durch die Inanspruchnahme der Bildungsmaßnahme im Einzelfall notwendig werden kann.

Weitere Förderstellen

AMS

www.ams.at

Wenn Sie derzeit arbeitssuchend gemeldet sind, kontaktieren Sie bitte Ihre regionale Geschäftsstelle des AMS, zu klären ob das AMS Ihre Ausbildungskosten übernimmt.

ESF - Europäischer Sozialfonds

www.esf.at

WIFI Kärnten

www.wifikaernten.at

Förderungen für Unternehmen

Kärntner Arbeitsstifungen

www.vfka.at

Beratung für Arbeitgeber/innen und Karrieremanagement für Arbeitssuchende

Bildungssparen

Ein Bauspardarlehen kann nicht nur für Wohnraumbeschaffung, sondern auch für Pflege und Bildung verwendet werden. Dafür sind Darlehen bis 22.000 € ohne hypothekarische Sicherstellung möglich. Nähere Infos erhalten Sie bei Ihrer Bank.

Steuertipps

Unselbstständig Erwerbstätige:

Sie können Ihre Ausgaben für Aus- oder Weiterbildungen (Bruttobeträge der Rechnungen) als Werbungskosten in der Jahressteuererklärung anführen.

Unternehmer_innen:

  • Betriebsausgabe: Sie können Ihre Aus- und Weiterbildungskosten als Betriebsausgabe steuerlich absetzen.
  • Außerbetrieblicher Bildungsfreibetrag: Wenn Sie in die Aus- und Weiterbildung Ihrer MitarbeiterInnen investieren, können Sie bei Ihrer Jahressteuererklärung zusätzlich zu den tatsächlichen Aus- und Weiterbildungskosten einen Bildungsfreibetrag in der Höhe von maximal 20% der angefallenen Kosten geltend machen.
  • Bildungsprämie: Sie können für die Aus- und Weiterbildung Ihrer MitarbeiterInnen eine Bildungsprämie in der Höhe von 6% der angefallenen Kosten in Anspruch nehmen.

Bitte wenden Sie sich für weitere Fragen an das zuständige Finanzamt. Weitere Informationen finden Sie hier:

www.bmf.gv.at

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