PflegehelferIn
An wen richtet sich der Lehrgang?
Ab Berufs-, Um- bzw. WiedereinsteigerInnen
Berufsbild
PflegehelferInnen arbeiten in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Pensionisten-Wohnheimen sowie in der Hauskrankenpflege. Der Tätigkeitsbereich des Pflegehelfers / der Pflegehelferin umfasst pflegerische Massnahmen einschließlich der sozialen Betreuung der PatientInnen und hauswirtschaftliche Tätigkeiten. Die Durchführung von Pflegemassnahmen erfolgt nur nach Anordnung und unter Aufsicht von diplomierten PflegerInnen. Siehe ORF-Artikel vom 3.9.2010.
Die Aufgabengebiete der PflegehelferInnen umfassen:
- Durchführung von pflegerischen Maßnahmen nach Anordnung und unter Aufsicht von Angehörigen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege
- Mitarbeit bei therapeutischen und diagnostischen Verrichtungen im Einzelfall nach schriftlicher ärztlicher Anordnung und unter Aufsicht von Angehörigen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Kranken-pflege oder von Ärzten
Dienstverhältnisse
- zu einer Krankenanstalt,
- zum Träger sonstiger unter ärztlicher oder pflegerischer Leitung oder Aufsicht stehender Einrichtungen, die der Vorbeugung, Feststellung oder Heilung von Krankheiten oder der Nachsorge, der Behindertenbetreuung, der Betreuung pflegebedürftiger Menschen oder der Gewinnung von Blut oder Blutbestand-teilen dienen oder die andere Gesundheitsdienste und soziale Dienste anbieten
- zu freiberuflich tätigen Ärztinnen/Ärzten,
- zu freiberuflich tätigen Angehörigen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege
- zu Einrichtungen oder Gebietskörperschaften, die Hauskrankenpflege anbieten
Eine Berufsausübung in der Pflegehilfe ist auch im Wege der Arbeitskräfte-überlassung nach den Bestimmungen des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes zulässig.

