An wen richtet sich der Lehrgang?

Ab Berufs-, Um- bzw. WiedereinsteigerInnen

Berufsbild

PflegehelferInnen arbeiten in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Pensionisten-Wohnheimen sowie in der Hauskrankenpflege. Der Tätigkeitsbereich des Pflegehelfers / der Pflegehelferin umfasst pflegerische Massnahmen einschließlich der sozialen Betreuung der PatientInnen und hauswirtschaftliche Tätigkeiten. Die Durchführung von Pflegemassnahmen erfolgt nur nach Anordnung und unter Aufsicht von diplomierten PflegerInnen. Siehe ORF-Artikel vom 3.9.2010.

Die Aufgabengebiete der PflegehelferInnen umfassen:

  • Durchführung von pflegerischen Maßnahmen nach Anordnung und unter Aufsicht von Angehörigen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege
  • Mitarbeit bei therapeutischen und diagnostischen Verrichtungen im Einzelfall nach schriftlicher ärztlicher Anordnung und unter Aufsicht von Angehörigen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Kranken-pflege oder von Ärzten

Dienstverhältnisse

  • zu einer Krankenanstalt,
  • zum Träger sonstiger unter ärztlicher oder pflegerischer Leitung oder Aufsicht stehender Einrichtungen, die der Vorbeugung, Feststellung oder Heilung von Krankheiten oder der Nachsorge, der Behindertenbetreuung, der Betreuung pflegebedürftiger Menschen oder der Gewinnung von Blut oder Blutbestand-teilen dienen oder die andere Gesundheitsdienste und soziale Dienste anbieten
  • zu freiberuflich tätigen Ärztinnen/Ärzten,
  • zu freiberuflich tätigen Angehörigen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege
  • zu Einrichtungen oder Gebietskörperschaften, die Hauskrankenpflege anbieten

Eine Berufsausübung in der Pflegehilfe ist auch im Wege der Arbeitskräfte-überlassung nach den Bestimmungen des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes zulässig.
 


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Informationsabend zum/r PflegehelferIn

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 14.06.2012 (18.30-20.00)

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 06.09.2012 (18.30-20.00)

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Lehrgang zum/r PflegehelferIn

Kursinhalte
PflegehelferInnen arbeiten in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Pensionisten-Wohnheimen sowie in der Hauskrankenpflege. Der Tätigkeitsbereich des Pflegehelfers / der Pflehehelferin umfasst pflegerische Massnahmen einschließlich der sozialen Betreuung der PatientInnen und hauswirtschaftliche Tätigkeiten. Die Durchführung von Pflegemassnahmen erfolgt nur nach Anordnung und Aufsicht von diplomierten PflegerInnen.
Themen
Lehrgangsinhalt Die Inhalte sind in der Pflegehelferverordnung BGBI. 371/1999 geregelt. Theorie: 800 Lehreinheiten (auszugsweise): • Berufsethik und Berufskunde der Gesundheits- und Krankenpflege • Palliativpflege und Hauskrankenpflege • Hygiene und Infektionslehre • Ernährung, Kranken- und Diätkost • Grundzüge: Somatologie, Pathologie, Pharmakologie • Grundzüge der Mobilisation und Rehabilitation • Einführung in die Soziologie, Psychologie • Gerontologie und Sozialhygiene Praktikum: 800 Lehreinheiten (auszugsweise): • Akutpflege-, Langzeit- und Rehabilitationspflege • Extramurale Pflege, Betreuung und Beratung
Kursdauer
1 Jahr (12 Monate)
Unterrichtseinheiten
800 UE Theorie und 800 UE Praxis
Max. Teilnehmerzahl
20 Personen
Kursgebühr
€ 4999,- (inkl. Kursunterlagen) oder 12 Monatsraten à € 429,- (nur mit Einziehungsauftrag)
Prüfungstaxe
€ 150,-
Zusatzkosten
€ 80,- für Literaturkosten und Bücher
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Kursbeginn: 01. Oktober 2012 (Kursdauer 1 Jahr)

Uhrzeit: 09:00 - 16:30 Uhr (8 UE/Tag zu à 45 Min)

Kursende:
Lehrgangsabschluss nach dem Ausbildungsende mit kommissioneller Abschlussprüfung.
Prüfungstermine werden noch bekannt gegeben.



 


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