PflegehelferIn
Lehrgang zum/r PflegehelferIn
Der Beruf der/des Pflegehelferin/s umfasst die Ausübung einer nach ganzheitlichen Aspekten gestalteten Pflege entsprechend dem gesetzlich definierten Berufsbild. Geist, Seele und Körper bilden eine Einheit, die in ein größeres Ganzes eingebettet ist. Unter diesen Gesichtspunkten findet auch die Beauftragung der Vortragenden statt.
An wen richtet sich dieser Lehrgang?
Zur Ausübung der Pflegehilfe sind Personen berechtigt, die
- das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- die für die Erfüllung der Berufspflichten erforderliche gesundheitliche Eignung und Vertrauenswürdigkeit besitzen
- einen Qualifikationsnachweis erbringen und über die für die Berufsausübung notwendigen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen.
Was bietet der Lehrgang?
Die TeilnehmerInnen erlernen von qualifizierten FachtrainerInnen genau jenes theoretische Wissen und praktische Können, das für die berufliche Praxis als PflegehelferIn wichtig ist:
- Grundtechniken der Pflege
- Grundtechniken der Mobilisation
- Körperpflege und Ernährung
- Krankenbeobachtung
- Vorbeugende Pflegemaßnahmen
- Dokumentation der durchgeführten Pflegemaßnahmen
- Pflege, Reinigung und Desinfektion von Behelfen
- Durchführung hauswirtschaftlicher Tätigkeiten
- Soziale Betreuung der Patientinnen
Aufnahmeprüfung
Ihr persönlicher Aufnahme-Prüfungstermin (schriftlich wie mündlich) wird Ihnen schriftlich nach erfolgter Kursanmeldung mitgeteilt.
Für die Teilnahme am Lehrgang zum/r PflegehelferIn muss eine Aufnahmeprüfung absolviert werden. Für diese sind folgende Schritte notwendig:
1. AMS- oder WAFF-Förderung
Wenn Sie eine AMS- oder WAFF-Förderung anstreben, holen Sie sich bitte zuerst im Sekretariat einen Kostenvoranschlag (auch telefonisch oder per E-mail möglich) und sprechen Sie mit Ihrem AMS-/WAFF-Berater. Erst danach fahren Sie bitte weiter mit dem Anmeldeprozedere (ab Punkt 2) fort.
2. Anmeldung mittels Anmeldeformular
Über die Homepage (www.bildungsforum.at/WIEN/kurse/Pflegehilfe):
* Hierfür bitte Anmeldeformular für den Lehrgang PflegehelferIn ausfüllen und mailen. Ein paar Tage später erhalten Sie vom Sekretariat per Post (oder telefonisch) eine Mitteilung über den Aufnahmeprüfungstermin.
* Per Post. Wenn Sie dafür ein Anmeldeformular benötigen, schickt Ihnen
das Sekretariat (Tel.: 01/ 585 40 90) gerne per Post eines zu.
* Persönlich von Montag bis Freitag, 09.00-18.00 Uhr im Sekretariat
3. Schriftliche Aufnahmeprüfung:
Die Termine für die schriftliche Aufnahmeprüfung werden nach erfolgter Anmeldung fristgerecht postalisch zugestellt.
Die schriftliche Aufnahmeprüfung besteht aus 2 Teilen:
* Schriftlicher Deutsch-Aufsatz (20 Minuten)
* Psychologischer Test (45 Minuten)
4. Mündliche Aufnahmeprüfung:
Nach positiv absolvierter schriftlicher Aufnahmeprüfung werden die Teilnehmer fristgerecht, postalisch über den Termin der mündlichen Aufnahmeprüfung verständigt.
5. Nachweiserbringung:
Nach positivem Bescheid über die beiden Aufnahmeprüfungen erfolgt die Nachweiserbringung. Folgende Dokumente müssen im Sekretariat vor Kursbeginn abgegeben werden:
- Lebenslauf
- Bestätigung über aufrechte Sozialversicherung
- Abschlusszeugnis Pflichtschule
- Strafregisterauszug (nicht älter als 3 Monate)
- Ärztliches Zeugnis über gesundheitliche und körperliche Eignung (nicht älter als 3 Monate)
6. Einzahlung des Kursbeitrags:
bzw. Finanzierungszusage durch das AMS oder WAFF. Gibt es keine Zusage dieser Institutionen, besteht die Möglichkeit bis zu zwei Wochen vor Kursbeginn die Teilnahme am Lehrgang kostenlos schriftlich zu stornieren.

