Förderungen

Förderungen

Für Aus- und Weiterbildung bieten unterschiedliche Institutionen Förderungen, abhängig vom jeweiligen Förderschwerpunkt in der Weiterentwicklung der Ausbildungsqualifikation, an. Wir haben Ihnen den folgenden Überblick zusammengestellt.

Gerne stellen wir Ihnen vor Ausbildungsbeginn einen Kostenvoranschlag zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich an das Sekretariat des Bildungsforums 0512 / 560 840-4 oder innsbruck@bildungsforum.at.

Bitte nehmen Sie dann persönlich mit der Förderstelle Kontakt auf, da der Erhalt von Förderungen von unterschiedlichen Umständen abhängig ist. Die Feststellung der Förderungswürdigkeit und der Höhe des Betrages obliegt allein der jeweiligen Förderstelle. Alle Angaben ohne Gewähr.

Update

Das Bildungsgeld „Update“ ist als Förderung für ArbeitnehmerInnen, Arbeitssuchende und WiedereinsteigerInnen in Tirol gedacht und kann bis zu 50% der Kurskosten betragen. Genauere Informationen und die Antragsmöglichkeit finden Sie unter folgendem Link:

Update-Förderung

AMS
Wenn Sie derzeit als arbeitssuchend gemeldet sind, kontaktieren Sie bitte Ihre regionale Geschäftsstelle des AMS, um zu klären, ob das AMS Ihre Ausbildungskosten übernimmt.

ESF
Europäischer Sozialfond

Weitere interessante Links:

www.kursfoerderung.at
www.berufsinfo.at

Bildungssparen

Ein Bauspardarlehen kann nicht nur für Wohnraumbeschaffung, sondern auch für Pflege und Bildung verwendet werden. Dafür sind Darlehen bis € 22.000,- ohne hypothekarische Sicherstellung möglich. Nähere Infos erhalten Sie bei Ihrer Bank.

Steuertipps

Unselbstständig Erwerbstätige:
Sie können Ihre Ausgaben für Aus- oder Weiterbildungen (Bruttobeträge der Rechnungen) als Werbungskosten in der Jahressteuererklärung anführen.

UnternehmerInnen:
Betriebsausgabe: Sie können Ihre Aus- und Weiterbildungskosten als Betriebsausgabe steuerlich absetzen.

Außerbetrieblicher Bildungsfreibetrag: Wenn Sie in die Aus- und Weiterbildung Ihrer MitarbeiterInnen investieren, können Sie bei Ihrer Jahressteuererklärung zusätzlich zu den tatsächlichen Aus- und Weiterbildungskosten einen Bildungsfreibetrag in der Höhe von maximal 20% der angefallenen Kosten geltend machen.

Bildungsprämie: Sie können für die Aus- und Weiterbildung Ihrer MitarbeiterInnen eine Bildungsprämie in der Höhe von 6% der angefallenen Kosten in Anspruch nehmen.
Bitte wenden Sie sich für weitere Fragen an das zuständige Finanzamt. Weitere Informationen finden Sie hier.

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