Förderungen

Förderungsmöglichkeiten

Für Aus- und Weiterbildung bieten unterschiedliche Institutionen Förderungen an. Wir haben Ihnen folgenden Überblick zusammengestellt.

Gerne stellen wir Ihnen vor Ausbildungsbeginn einen Kostenvoranschlag für das AMS oder andere Förderstellen zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich an das Sekretariat des Bildungsforums: 01/585 40 90 und wien@bildungsforum.at

Bitte nehmen Sie dann persönlich mit der Förderstelle Kontakt auf, da der Erhalt von Förderungen von unterschiedlichen Umständen abhängig ist. Die Feststellung der Förderungswürdigkeit und der Höhe des Betrages obliegt allein der jeweiligen Förderstelle. Alle Angaben ohne Gewähr.

AMS

Wenn Sie derzeit arbeitssuchend gemeldet sind, kontaktieren Sie bitte Ihre regionale Geschäftsstelle des AMS, zu klären ob das AMS Ihre Ausbildungskosten übernimmt. Weitere Informationen finden Sie unter AMS-Geschäftsstellen.

NÖ Bildungsförderung

Das Land Niederösterreich gewährt ArbeitnehmerInnen mit Hauptwohnsitz in NÖ eine Bildungsförderung in der Höhe von derzeit (Stand 2011) 50 % bzw. 80 % der Kurskosten (bis zu maximal € 2.640,-- innerhalb von 6 Jahren) für berufsspezifische Weiterbildung, die zur Arbeitsplatzsicherung dient. Das Bildungsforum wurde von der Donau-Uni Krems zertifiziert und scheint auf der Liste der anerkannten Bildungsträger des Landes Niederösterreich unter "Bildungsforum - Maturaschule - Institut Dr. Rampitsch" auf. Weitere Informationen und das Antragsformular für die NÖ Bildunsförderung finden Sie unter: Bildungsförderung.

Bildungssparen

Ein Bauspardarlehen kann nicht nur für Wohnraumbeschaffung, sondern auch für Pflege und Bildung verwendet werden. Dafür sind Darlehen bis 22.000 € ohne hypothekarische Sicherstellung möglich. Nähere Infos erhalten Sie bei Ihrer Bank.


Steuer-Tipps

Unselbstständig Erwerbstätige:

Sie könen Ihre Ausgaben für Aus- oder Weiterbildungen (Bruttobeträge der Rechnungen) als Werbungskosten in der Jahressteuererklärung anführen.

UnternehmerInnen:

Betriebsausgabe: Sie können Ihre Aus-und Weiterbildungskosten als Betriebsausgabe steuerlich absetzen.
Außerbetrieblicher Bildungsfreibetrag: Wenn Sie in die Aus- und Weiterbildung Ihrer MitarbeiterInnen investieren, können Sie bei Ihrer Jahressteuererklärung zusätzlich zu den tatsächlichen Aus-und Weiterbildungskosten einen Bildungsfreibetrag in der Höhe von maximal 20% der angefallenen Kosten geltend machen.
Bildungsprämie: Sie können für die Aus- und Weiterbildung Ihrer MitarbeiterInnen eine Bildungsprämie in der Höhe von 6% der angefallenen Kosten in Anspruch nehmen.

Bitte wenden Sie sich für weitere Fragen an das zuständige Finanzamt. Weitere Informationen finden Sie unter www.bmf.gv.at/steuern

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